Düsseldorf Winterdienst – 24/7 Einsatz bei Schnee & Eis

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Winterdienst-Pflicht in Düsseldorf – Wichtige Infos für Eigentümer

In den Wintermonaten sind Grundstückseigentümer:innen in Düsseldorf gesetzlich verpflichtet, für sichere Gehwege und Zufahrten rund um ihr Grundstück zu sorgen.

Wer dieser Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Haftungsansprüche bei Unfällen.
Das sollten Sie wissen:

✅ Räumzeiten einhalten: Werktags muss bis spätestens 7 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen bis 9 Uhr geräumt und gestreut sein.
✅ Breite freihalten: Gehwege müssen mindestens 1,50 Meter breit eisfrei sein – damit Fußgänger sicher passieren können.
✅ Sicher räumen und streuen: Verwenden Sie umweltfreundliche Streumittel wie Sand oder Splitt statt aggressivem Streusalz.
✅ Schnee richtig lagern: Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden – er gehört an den Rand des eigenen Grundstücks.
✅ Pflicht kann übertragen werden: Bei vermieteten Objekten kann der Winterdienst vertraglich auf Mieter:innen übertragen werden – allerdings nur mit klarer, schriftlicher Vereinbarung.
Tipp: Wer die Organisation nicht selbst übernehmen möchte, kann einen professionellen Winterdienst in Düsseldorf beauftragen.
So bleiben Ihre Flächen sicher und gesetzeskonform – selbst bei plötzlichem Wintereinbruch.

Unser Düsseldorf Winterdienst bietet einen 24/7 Einsatz bei Schnee & Eis – auch wenn es um gesetzliche Winterdienstpflichten geht. Wir übernehmen die Räum- und Streupflicht für Sie.

Kein Winterdienst Schild in Düsseldorf
Winterdienstpflicht in Düsseldorf

Winterdienst in Düsseldorf – Was private Eigentümer beachten müssen

In Düsseldorf sind private Grundstückseigentümer:innen gesetzlich verpflichtet, im Winter für sichere Gehwege und Zugänge rund um ihre Immobilie zu sorgen.

Die Räum- und Streupflicht dient nicht nur der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer:innen, sondern schützt Eigentümer auch vor rechtlichen Konsequenzen im Falle von Unfällen.

Ein professioneller Winterdienst in Düsseldorf kann Sie bei der Erfüllung dieser Pflichten zuverlässig entlasten – und stellt sicher, dass Ihre Wege pünktlich, gründlich und umweltschonend geräumt sind.

  • Schnee muss von Gehwegen und Straßen geräumt werden
  • Auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten muss der Winterdienst durchgeführt werden.
  • Die Sicherheit im Verkehr muss sichergestellt werden.
  • Die Pflicht zum Winterdienst gilt für Privat & Gewerbe

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Ob Privatgrundstück oder Gewerbefläche – wir sorgen bei jedem Wetter für sichere, eisfreie Wege und Zufahrten.

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Winterdienst versäumt? Das droht Eigentümer:innen in Düsseldorf

Wer in Düsseldorf seiner Winterdienstpflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch rechtliche Konsequenzen im Schadensfall.
Grundstückseigentümer:innen und Mieter:innen sind gesetzlich verpflichtet, Gehwege und Zugänge sicher und eisfrei zu halten.

Mögliche Folgen bei Vernachlässigung:
Bußgelder: Bei Verstößen gegen die kommunale Satzung drohen empfindliche Geldstrafen.
Haftung bei Unfällen: Bei einem Sturz auf nicht geräumtem oder gestreutem Gelände haften Eigentümer:innen für Personen- und Sachschäden.
Versicherungsprobleme: Viele Versicherungen zahlen nur eingeschränkt oder gar nicht, wenn keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen wurden.
Rechtliche Auseinandersetzungen: Geschädigte können Schadensersatzforderungen oder gerichtliche Klagen einreichen, wenn die Pflicht verletzt wurde.

Unser Tipp:
Vermeiden Sie unnötige Risiken – beauftragen Sie einen zuverlässigen Winterdienst in Düsseldorf, der Ihre Pflichten fachgerecht übernimmt.
So bleiben Ihre Flächen sicher – und Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

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